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Channel: rechtstipps.net - Maklerrecht
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Maklerlohn: kein Anspruch bei zu hohem Preisnachlass (BGH: 50 %)

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Makler müssen künftig mehr als bislang um ihren Maklerlohn bangen: Weicht der Inhalt des tatsächlich abgeschlossenen Vertrages von dem ursprünglich vom Auftraggeber des Maklers ins Auge gefassten erheblich ab, verliert der Makler unter Umständen seinen Anspruch auf den Maklerlohn. Eine solche relevante Abweichung kann allein schon in der Herabsetzung des Kaufpreises um 50 % liegen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 06. Februar 2014– III ZR 131/13–, juris).

Die Ausgangslage:

Nach § 652 Abs. 1 Satz...

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